Gibt es eine Beitragsfreiheit?

Ja. Auf Antrag wird der Beitragspflichtige von der Zahlung des Beitrages befreit, wenn er eine natürliche Person ist, alleine arbeitet, zu Beginn des Beitragsjahres das 70. Lebensjahr vollendet hat und im Beitragsjahr nur mit dem Grundbeitrag veranlagt wird. Die Antragstellung ist jedoch nicht rückwirkend für bereits abgelaufene Beitragsjahre zulässig.

zurück zur FAQ-Seite