Gibt es einen Notfallzuschlag für Familien?
Familien mit Kindern, die wegen der Corona-Krise finanzielle Einbußen haben, können bei der Agentur für Arbeit einen sogenannten Notfall-Kinderzuschlag beantragen. Die Einbußen müssen durch Kurzarbeit oder Arbeitslosigkeit entstanden sein. Auch Selbstständige, die weniger verdient haben, könnten den Zuschlag beantragen.
Kinderzuschlag: Das ist der „Notfall-KiZ“
Der „Notfall-KiZ“ ändert den Zugang zum Kinderzuschlag. Familien mit geringem Einkommen können dadurch einfacher monatlich bis zu 185 Euro pro Kind erhalten.
An wen sich der Notfall-KiZ richtet:
Bei vielen Familien kommt es aktuell durch die Corona-Krise zu unvorhergesehenen Einkommenseinbußen. Die Bundesregierung hat deshalb im Rahmen des Sozialschutz-Pakets den Kinderzuschlag kurzfristig umgestaltet („Notfall-KiZ“). Dadurch erhalten möglichst viele Familien finanzielle Unterstützung, wenn sie derzeit Einkommen einbüßen.
Nutzen Sie den Notfall-KiZ, wenn Ihr Verdienst nicht für den Lebensunterhalt Ihrer Familie ausreicht. Das kann zum Beispiel passieren, wenn Sie:
- Kurzarbeitergeld erhalten,
- selbstständig sind und derzeit keine oder verringerte Einnahmen haben,
- weniger Bezüge durch entfallene Überstunden haben oder
- derzeit Arbeitslosengeld oder Krankengeld beziehen.
Der Notfall-KiZ beträgt monatlich bis zu 185 Euro pro Kind.
Weitere Informationen und Antrag auf den Notfall-KiZ online finden Sie unter diesem LINK.
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