Gilt die Testpflicht für geimpfte Personen?

Nein.

Sofern gemäß der aktuellen Corona-Bekämpfungsverordnung eine Testpflicht angeordnet wird, ist eine Testung bei symptomlosen, geimpften Personen nicht erforderlich.

Symptomlose, geimpfte Personen sind solche Personen, die

  • über einen vollständigen Impfschutz gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 verfügen; ein vollständiger Impfschutz liegt nach Ablauf von 14 Tagen nach der letzten Impfung vor, die nach der Empfehlung der Ständigen Impfkommission beim Robert Koch-Institut für ein vollständiges Impfschema erforderlich ist, und
  • keine typischen Symptome einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 wie Husten, Fieber, Schnupfen, Geruchs- oder Geschmacksverlust aufweisen.

Das Vorliegen des vollständigen Impfschutzes ist dem Betreiber nachzuweisen.



Bernd Bauerfeld

Tel. 0631 3677-104

Fax 0631 3677-263

bbauerfeld--at--hwk-pfalz.de

Jan Leyser

Geschäftsbereichsleiter Betriebsberatung und Gewerbeförderung

Tel. 0631 3677-109

Fax 0631 3677-263

jleyser--at--hwk-pfalz.de

Caroline Roth

Tel. 0631 3677-110

Fax 0631 3677-263

croth--at--hwk-pfalz.de

Max Becker

Tel. 0631 3677-108

Fax 0631 3677-263

mbecker--at--hwk-pfalz.de

Agnesa Muhic

Tel. 0631 3677-187

Fax 0631 3677-263

amuhic--at--hwk-pfalz.de

Silke Eichten

Beratungs- und Servicecenter

Tel. 0621 53824-81

Fax 0621 53824-87

seichten--at--hwk-pfalz.de

Ass. jur. Thomas Felleisen

Tel. 0631 3677-271

Fax 0631 3677-266

tfelleisen--at--hwk-pfalz.de

Ass. jur. Conny Eckert

Tel. 0631 3677-254

Fax 0631 3677-266

ceckert--at--hwk-pfalz.de