Gilt die Testpflicht für geimpfte Personen?
Nein.
Sofern gemäß der aktuellen Corona-Bekämpfungsverordnung eine Testpflicht angeordnet wird, ist eine Testung bei symptomlosen, geimpften Personen nicht erforderlich.
Symptomlose, geimpfte Personen sind solche Personen, die
- über einen vollständigen Impfschutz gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 verfügen; ein vollständiger Impfschutz liegt nach Ablauf von 14 Tagen nach der letzten Impfung vor, die nach der Empfehlung der Ständigen Impfkommission beim Robert Koch-Institut für ein vollständiges Impfschema erforderlich ist, und
- keine typischen Symptome einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 wie Husten, Fieber, Schnupfen, Geruchs- oder Geschmacksverlust aufweisen.
Das Vorliegen des vollständigen Impfschutzes ist dem Betreiber nachzuweisen.
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