Habe ich eine Auskunftspflicht gegenüber dem Arbeitgeber?

Da das Corona-Virus hochansteckend ist, lässt sich aus arbeitsrechtlicher Treuepflicht herleiten, dass Beschäftigte den Arbeitgeber über den Verdacht einer Corona-Infektion sowie über eine tatsächliche Infektion informieren müssen.



Matthias Sopp

Geschäftsführer

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