Ich bilde keine Auszubildenden aus, wieso muss ich trotzdem den Sonderbeitrag (ÜLU-Umlage) leisten? Bin ich überhaupt verpflichtet die Umlage zu zahlen?

Der Sonderbeitrag (ÜLU-Umlage) ist ein solidarischer Beitrag. Die Zahlung des Sonderbeitrages ist unabhängig von einer tatsächlichen Ausbildungsleistung. Mit der Einführung des Sonderbeitrages war es möglich die überbetriebliche Lehrlingsunterweisung zu finanzieren. Sind Sie in einem Gewerk tätig sind, für das auf dem Gebiet der Handwerkskammer der Pfalz eine überbetriebliche Unterweisung durchgeführt wird, sind Sie verpflichtet diesen zu entrichten. Er wird von sämtlichen Betrieben eines Gewerks solidarisch aufgebracht. Schließlich sind alle Betriebe auf gut ausgebildete Nachwuchskräfte angewiesen.

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