Ich habe mein Gewerbe bereits abgemeldet, muss ich trotzdem den Beitrag zahlen?

Bitte lassen Sie uns in diesem Fall eine Kopie der Gewebeabmeldebestätigung und den Handwerkskammerausweis zukommen. Abhängig vom Datum der Gewerbeabmeldung bzw. der Bekanntgabe bei der HWK entfällt nach der Löschung bei der HWK die Beitragspflicht bzw. der Beitrag ist nur anteilig zu entrichten. Ein evtl. entstehendes Guthaben wird auf Antrag erstattet.

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