Ist es möglich den Beitrag zu stunden und/oder eine Ratenzahlung zu vereinbaren?

Dies ist möglich, wenn es für den Betriebsinhaber mit erheblichen Härten verbunden ist, den Beitrag sofort zu zahlen. Im Einzelfall klären Sie dies mit den Ansprechpartnern der Handwerkskammer. Liegt ein solcher Härtefall vor, können Sie eine Ratenzahlung oder Stundung beantragen.

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