Kann der Auszubildende in den Urlaub geschickt werden?

Auszubildende können nicht pauschal in “Zwangsurlaub” geschickt werden. Urlaub muss der Auszubildende beantragen und er kann nicht gegen dessen Willen einfach angeordnet werden. Ähnliches gilt für den Abbau von Überstunden. Der Auszubildende selbst oder auch der Betriebsrat können eine Vereinbarung mit der Unternehmensleitung treffen. Hier zählt der Einzelfall.



Volker Lauer

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