Lehrstellenbörse: Ausbildungsvergütung bei freien Ausbildungsplätzen angeben
Mit der Lehrstellenbörse der Handwerkskammer der Pfalz unterstützen wir Betriebe dabei, passende Nachwuchskräfte für ihr Handwerk zu gewinnen. Wenn Sie einen freien Ausbildungsplatz veröffentlichen möchten, ist seit Juni 2026 die Angabe der Ausbildungsvergütung verpflichtend. Hintergrund ist die EU-Entgelttransparenzrichtlinie, die für mehr Transparenz im Bewerbungsprozess sorgen und Bewerberinnen und Bewerbern eine bessere Orientierung geben soll.
Ihre freien Ausbildungsplätze können Sie bequem über unser Kundenportal melden und dort auch die Ausbildungsvergütung eintragen. Haben Sie noch einen Ausbildungsplatz zu vergeben? Dann nutzen Sie das Formular im Kundenportal oder wenden Sie sich an unsere Coaches für betriebliche Ausbildung. Sie beraten Sie gerne und unterstützen Sie dabei, passende Bewerberinnen und Bewerber zu finden.
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