Neue Arbeitsplatzgrenzwerte für Baustaub (Januar 2019)

Beim Bohren, Fliesen schneiden, Putz abschlagen oder gar beim Kehren – auf jeder Baustelle entsteht Staub. Er gehört für viele Handwerker zur Baustelle dazu. Doch je nach Art und Menge stellt er auch eine erhebliche Gesundheitsgefahr dar. Sehr feine Stäube dringen bis in die kleinsten Verzweigungen der Lunge, die Lungenbläschen (Alveolen) ein. Für diese alveolengängigen Stäube – den A-Stäuben – gilt seit 1.1.2019 ein Grenzwert von 1,25 mg/m³.

Betriebsinhaber aus dem Baugewerbe sollten deshalb prüfen, ob die Beschäftigten ausreichend geschützt sind. Es gilt also die verpflichtenden Arbeitsschutzmaßnahmen zu kontrollieren und die Gefährdungsbeurteilung auf die neuen Grenzwerte anzupassen. Bei Unsicherheit kann der Staubwert z.B. durch den messtechnischen Dienst der Berufsgenossenschaft gemessen werden. Zeigt die Messung eine Grenzwertüberschreitung müssen Maßnahmen in die Wege geleitet werden.

Bei den meisten Tätigkeiten lassen sich die Grenzwerte ohne den Einsatz wirksamer technischer Lösungen zur Staubminderung nicht einhalten. Als Basisausrüstung auf der Baustelle dienen dabei bei den üblichen durchzuführenden Tätigkeiten:



  • Bearbeitungsgeräte mit Absaugung
  • Bauentstauber
  • Luftreiniger
  • Staubschutzwände

 

Wer die Werte überschreitet, dem kann ein Arbeitsstopp verordnet werden. Zudem haften Unternehmer, wenn in Folge des mangelhaften Arbeitsschutzes Mitarbeiter erkranken.



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