Neue Quarantäne-Verordnung für Rheinland-Pfalz

Seit dem 09. Dezember 2020 ist die neue Landesverordnung zur Absonderung von mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 infizierten oder krankheitsverdächtigen Personen und deren Hausstandsangehörigen und Kontaktpersonen in Kraft und tritt mit Ablauf des 15. Januar 2021 wieder außer Kraft.

Laut Verordnung müssen sich nunmehr Personen, die sich mit Covid-19 infiziert haben oder krankheitsverdächtig sind unverzüglich ohne Anordnung des Gesundheitsamtes selbstständig in häusliche Quarantäne begeben. Dies gilt ebenso für Hausstandsangehörige und Kontaktpersonen der Kategorie I, sowie für Personen der Kategorie Schul- oder KiTa-Cluster.

Die Absonderung hat in der Regel in einer Wohnung zu erfolgen. Sie endet im Regelfall frühestens nach 10 Tagen. Während der Quarantäne ist es der sich in Quarantäne befindlichen Person nicht gestattet, Besuch von Personen, die nicht dem eigenen Hausstand angehören, zu empfangen oder den Absonderungsort ohne ausdrückliche Zustimmung des zuständigen Gesundheitsamtes zu verlassen.

Zweck der neuen Verordnung ist laut Gesundheitsministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler, Ansteckungen besser verhindern und Infektionsketten besser unterbrechen zu können.

Link zur Verordnung



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