Reduzierung der EU-Schwellenwerte für die Vergabe öffentlicher Aufträge
Die Verordnung der EU-Kommission Nr.1177/2009 vom 30.11.2009 reduziert die EU-Schwellenwerte für die Vergabe öffentlicher Aufträge. Die Verordnung trat am 01.01.2010 in Kraft.
Damit gelten die neuen Schwellenwerte unmittelbar ab dem 01.01.2010, ohne vorher in deutsches Recht umgesetzt worden zu sein. Die Werte werden von der EU-Kommission jeweils für zwei Jahre festgelegt, so dass die hier aufgeführten Werte für die Jahre 2010 und 2011 gelten.
neu | alt | für |
4.845.000 € | 5.150.000 € | Bauaufträge |
193.000 € | 206.000 € | Liefer- und Dienstleistungsaufträge der klassischen öffentlichen Auftraggeber |
387.000 € | 412.000 € | Liefer- und Dienstleistungsaufträge der Sektorenauftraggeber |
125.000 € | 133.000 € | Liefer- und Dienstleistungsaufträge oberster oder oberer Bundesbehörden |