
Referenzfotos im Internet: Was Betriebe beachten sollten
Welche rechtlichen Vorschriften Handwerksbetriebe beachten sollten, wenn sie Referenzfotos von Baustellen oder Kundenaufträgen ins Internet stellen, hat der Zentralverband des Deutschen Handwerks in einem neuen Leitfaden zusammengestellt.
Referenzfotos auf der eigenen Website, in den Social Media-Kanälen oder der Imagebroschüre sind für viele Handwerksbetriebe eine gute Möglichkeit, ihre Leistungen zu präsentieren. Sie sind ein beliebtes und sinnvolles Werbemittel, um die eigene Arbeit zu zeigen und neue Kunden zu gewinnen. Auch wenn die Fotos selbst produziert wurden, müssen einige rechtliche Aspekte berücksichtigt werden, die der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) in einem neuen Leitfaden zusammengefasst hat.
Das Dokument „Praxis Recht: Veröffentlichung von Referenzfotos im Internet“ schafft einen allgemeinen Überblick über die relevanten rechtlichen Aspekte. Dies können Persönlichkeitsrechte sein, wenn Personen abgebildet werden. Es können aber auch Schutzrechte Dritter verletzt werden. Entscheidend ist, was auf den Fotos abgebildet ist und wo sie aufgenommen wurden. So macht es beispielweise einen Unterschied, ob die Fotos bei einem Kunden oder in der eigenen Werkstatt aufgenommen wurden.
Grundsätzlich empfiehlt es sich, abgebildete Personen und den Kunden über die Verwendung der Fotos zu informieren und sich gegebenenfalls eine schriftliche Einwilligung einzuholen. Der ZDH stellt hierfür eine Mustereinwilligung zum Download zur Verfügung.