SEPA = Single Euro Payments Area
Mit SEPA, dem einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraum, werden auch in Deutschland neue, europaweit einheitliche Verfahren für den bargeldlosen Zahlungsverkehr (Überweisungen, Lastschriften) eingeführt. Sie sind für Euro-Zahlungen in den 28 EU-Staaten, Island, Liechtenstein, Norwegen sowie Monaco und der Schweiz nutzbar.
SEPA wird am 1. Februar 2014 eingeführt. Ab diesem Datum müssen Überweisungen und Lastschriften nach den SEPA-Verfahren durchgeführt werden. Banken und Sparkassen dürfen noch zwei Jahre länger (bis 1. Februar 2016) von Verbraucherinnen und Verbrauchern Zahlungsaufträge mit der Angabe der Kontonummer und Bankleitzahl entgegennehmen. Sie führen in diesem Fall eine kostenlose und sichere Konvertierung in die IBAN durch.
Die Europäische Kommission hat in einer Pressemitteilung vom 09. Januar 2014 angekündigt, dass während eines zusätzlichen Übergangszeitraums von sechs Monaten Zahlungen, die noch nicht im SEPA-Format erfolgen, weiterhin zulässig sein sollen. Dadurch sollen etwaige Risiken von Zahlungsunterbrechungen für Verbraucher und Unternehmen auf ein Mindestmaß begrenzt werden. Die offizielle Frist für die SEPA-Umstellung wird durch diesen Vorschlag nicht geändert (1. Februar 2014).
Unternehmen müssen bei der Abwicklung von Überweisungen und Lastschriften in Euro bestimmte technische Anforderungen einhalten:
Sie müssen bis zum 1. Februar 2014 die nach der SEPA-Verordnung erforderlichen technischen Umstellungen vornehmen (z.B. Verwendung der IBAN und des ISO 20022 XML Formats bei elektronischer Einlieferung). Dadurch wird eine durchgängige vollautomatisierte Verarbeitung des Zahlungsprozesses ermöglicht, bei dem keine erneute Dateneingabe oder manuelle Eingriffe notwendig sind.
Bestimmte Datenelemente sind obligatorisch in der gesamten Zahlungskette (z.B. Zahler - Zahlungsdienstleister, Zahlungsdienstleister des Zahlers - Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers, Zahlungsempfänger - Zahlungsdienstleister).
Der ZDH hat auf seiner Homepage einen ausführlichen Artikel und Informationsmaterialien zu diesem Thema veröffentlicht.
Mit einer zum Broschüre zur SEPA-Umstellung , die der ZDH gemeinsam mit dem Bundesverband deutscher Banken erstellt hat, sollen Unternehmen eine erste Information an die Hand bekommen, wie die SEPA-Zahlungsverfahren aufgebaut sind, wie sie genutzt werden können und was zu beachten ist. Zusätzlich der ZDH eine Unternehmenscheckliste integriert, damit die notwendigen Planungen der Unternehmen alle Belange berücksichtigen.
Im ZDH-Flyer "Wegweiser zur SEPA-Umstellung in Handwerksbetrieben" werden grundlegende Umstellungsnotwendigkeiten aufgezeigt, von denen alle Betriebe betroffen sind. In Abhängigkeit der den Kunden angebotenen Zahlweise sind eventuell weitergehende Aktivitäten der Unternehmer erforderlich, die ebenfalls übersichtsweise dargestellt werden. Unternehmen können den Flyer über ihre Handwerkskammer bzw. ihren Fachverband beziehen. Ein Muster finden Sie hier.
Eine Kurzerläuterung zur IBAN und zur BIC erhalten Sie in einem entsprechenden Flyer: SEPA - Ein Standard für Europa .
Sofern Sie Antworten zu Einzelfragen benötigen, empfehlen wir Ihnen den Fragen-Antwort-Katalog der Initiative SEPA Deutschland: www.sepadeutschland.de/de/faq .
Stand: Januar 2014