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Transparenz-Finanzinformationsgesetz Geldwäsche - TraFinGGw

Der Bundesrat hat am 25. Juni 2021 das Transparenz-Finanzinformationsgesetz Geldwäsche (Tra-FinGGw) beschlossen

Der Bundesrat hat das Gesetz zur Änderung des Geldwäschegesetzes (Transparenz-Finanzinformationsgesetz) beschlossen. Anlass der Änderungen ist die europarechtlich vorgesehene Vernetzung der Transparenzregister der EU-Mitgliedstaaten. Der Bundesrat hält dabei an dem Konzept eines Transparenz-Vollregisters fest. In der Folge werden sämtliche deutschen Gesellschaften zur Meldung ihrer wirtschaftlich Berechtigten an das Transparenzregister verpflichtet sein, auch solche, die bisher in Bezug auf die Meldung ihrer wirtschaftlich Berechtigten zum Transparenzregister ausgenommen oder privilegiert sind.

Alle Gesellschaften mit Ausnahme der Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR) und der Vereine müssen künftig beim Transparenzregister eingetragen werden und den wirtschaftlich Berechtigten benennen.

In Kraft treten und Übergangsfristen für die Nachmeldung des wirtschaftlich Berechtigten
Das Gesetz ist am 1. August 2021 in Kraft getreten. Für die Nachmeldung der wirtschaftlich Berechtigten von aufgrund der geplanten Vorschriften erstmalig meldepflichtigen Gesellschaften sieht das Transparenz-Finanzinformationsgesetz Geldwäsche eine gestaffelte Übergangsregelung vor. Demnach haben die Gesellschaften die Meldepflicht wie folgt zu erfüllen:

  • AG, SE oder KGaA bis zum 31. März 2022;
  • GmbH, Genossenschaft, Europäischen Genossenschaft oder Partnerschaft bis zum 30. Juni 2022 und
  • in allen anderen Fällen bis zum 31. Dezember 2022.

Auch die vom Transparenz-Finanzinformationsgesetz Geldwäsche betroffenen Handwerksbetriebe sind insoweit verpflichtet, innerhalb der genannten Fristen ihrer Meldepflicht nachzukommen. Die Eintragungen in das Transparenzregister sind elektronisch unter www.transparenzregister.de vorzunehmen. Die Eintragungen sind kostenlos. Es fällt jedoch eine jährliche Führungsgebühr in Höhe von 4,80 € an.



Ansprechpartner:

Ass. jur. Thomas Felleisen

Tel. 0631 3677-271

Fax 0631 3677-266

tfelleisen--at--hwk-pfalz.de