Verlängerung der steuerlichen Erleichterungen sowie Erleichterungen bei den Sozialabgaben im Kontext der Corona-Pandemie
Steuerliche Erleichterungen
Um das Handwerk in der Corona-Krise zu unterstützen, hat das Bundesfinanzministerium eine Reihe von steuerlichen Erleichterungen beschlossen. Die Maßnahmen knüpfen vor allem am Erhalt der Liquidität der Unternehmen an und können folgendermaßen eingeteilt werden:
Für Selbstständige und Unternehmen werden folgende steuerliche Erleichterungen eingeräumt:
- Steuerzahlungen zinslos zu stunden, um den Steuerpflichtigen eine Zahlungspause gegenüber dem Finanzamt zu verschaffen
- Herabsetzen von Vorauszahlungen zur Einkommen-, Körperschaft- und zur Gewerbesteuer
- Herabsetzen/erstatten der Sondervorauszahlung
Bei den Steuern, die von der Zollverwaltung verwaltet werden (z.B. Energiesteuer und Luftverkehrssteuer), ist die Generalzolldirektion angewiesen worden, den Steuerpflichtigen entgegenzukommen. Gleiches gilt für das Bundeszentralamt für Steuern, das für die Versicherungssteuer und die Umsatzsteuer zuständig ist und entsprechend verfahren wird.
Zur Beantragung der Steuerstundung sowie der Herabsetzung von Steuervorauszahlungen genügt ein formloses Anschreiben mit Nennung des Zeitraums und der Steuerart an das zuständige Finanzamt. Es wird empfohlen mit der zuständigen Behörde zusätzlich telefonischen Kontakt aufzunehmen.
Außerdem steht die Info-Hotline der rheinland-pfälzischen Finanzverwaltung von Montag bis Donnerstag in den Zeiten von 08.00 Uhr bis 17.00 Uhr und am Freitag von 08.00 Uhr bis 13.00 Uhr unter der Hotline: 0261 20 179 279 zur Verfügung.
Diese genannten Hilfsmaßnahmen wurden vom Bundesministerium der Finanzen mit Schreiben vom 18.03.2021 zur Vermeidung unbilliger Härten verlängert (siehe Downloadbereich).
Details und weitere Infos finden Sie hier.
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