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Ingo Bartussek - Fotolia

Die Handwerkskammer der Pfalz beabsichtigt, ihre Sachverständigenordnung nebst Richtlinien zu aktualisieren.Veröffentlichung der geplanten Änderungen der SVO

Die Handwerkskammer der Pfalz beabsichtigt, ihre Sachverständigenordnung nebst Richtlinien zu aktualisieren. Diese Vorschriften regeln die öffentliche Bestellung und Vereidigung von Sachverständigen. Für interessierte Kreise besteht die Gelegenheit zur Stellungnahme.

Hiermit veröffentlicht die Handwerkskammer der Pfalz gemäß § 106 Absatz 2 des Gesetzes zur Ordnung des Handwerks (HWO) den Text der bisherigen Sachverständigenordnung der Handwerkskammer der Pfalz (einschließlich der Richtlinien) und stellt diesem die geplanten Änderungen in Form einer Synopse gegenüber. Die geplanten Änderungen sind in gelber Farbe kenntlich gemacht.

Es besteht die Gelegenheit zur Stellungnahme für mindestens zwei Wochen. Die Vollversammlung der Handwerkskammer der Pfalz wird sich mit der geplanten Änderung der Sachverständigenordnung befassen und im schriftlichen Umlaufverfahren im Dezember hierzu Beschlüsse fassen.

Wenn Sie Anmerkungen hierzu haben, können Sie sich in jeder Form äußern, gerne aber auch unter recht@hwk-pfalz.de.

pdfSynopse (1173kB)