
Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmung in Rheinland-Pfalz aktualisiert
Am 01.10.2021 trat in Rheinland-Pfalz die aktuelle Anlage der Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmung (VV TB) in Kraft. In der Anlage zur VV TB werden die Anforderungen nach § 3 (2) und § 4 der Landesbauordnung konkretisiert. Im Bauwesen tätigen Handwerksbetrieben wird empfohlen, sich über die aktuellen Festlegungen zu informieren.
Die Anlage wurde ausschließlich elektronisch veröffentlicht und kann hier abgerufen werden.