Warnung vor betrügerischen Angeboten

Unseriöse Anbieter im Zusammenhang mit Veröffentlichungen im Bundesanzeiger

    
Immer wieder erhalten Unternehmen und Institutionen "Angebote" oder „Bescheide“ auf Grundlage von zuvor im Bundesanzeiger veröffentlichten Bekanntmachungen über ihr Unternehmen bzw. ihre Institution. Angeboten werden unter anderem die „Eintragung“ der Daten in ein Register und der "Abruf" von "eingetragenen" Daten. Für die Aufnahme in ein solches Register und für das Recht zum Abruf der Daten wird die Zahlung eines Betrages bzw. eine „Eintragungsgebühr“ gefordert.

Der Bundesanzeiger Verlag warnt vor diesen Angeboten und hat die derzeit bekannten Anbieter solcher "Leistungen" in einer Liste zusammengestellt.

Weitere Informationen und eine aktualisierte Liste der derzeit bekannten unlauteren Anbieter finden Sie im Bundesanzeiger unter „Wissenswertes – So geht´s – Daten und Statistiken“.

Ass. jur. Marie Thieler

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