Warnung vor gefälschten Rechnungen nach Handelsregistereintragungen

Vor teilweise irreführenden Angeboten, Zahlungsaufforderungen und Rechnungen, die nicht von Justizbehörden stammen, warnen die Landesjustizverwaltungen und das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz im Zusammenhang mit den Onlinediensten und Bekanntmachungen im Justizportal des Bundes und der Länder. 

In letzter Zeit häufen sich die Fälle, in denen diverse Unternehmen - teilweise unter Verwendung behördenähnlich gestalteter Schreiben oder geschützter Domain-Namen wie z. B. www.handelsregisterbekanntmachungen.de - "Leistungen" wie z. B. die Eintragung in nichtamtliche Register o. ä. anbieten. Teilweise werden auch schlicht Zahlungsaufforderungen für bereits erfolgte Eintragungen in amtliche Register versendet. 

Die Angebote, Zahlungsaufforderungen bzw. Rechnungen und Überweisungsträger dieser Unternehmen erwecken teilweise den Anschein amtlicher Formulare. Solche Schreiben entfalten für sich allein jedoch keinerlei Rechtswirkung, eine Zahlungsverpflichtung gegenüber dem Aussteller wird hierdurch nicht begründet. 

Daher empfehlen wir:
Auch behördlich wirkende Rechnungen und Formulare sollten gründlich geprüft werden, bevor eine Auszahlung erfolgt. In Zweifelsfällen sollte die Echtheit bei der angegebenen Behörde oder der zuständige Handwerkskammer angefragt werden. 

Weitere Informationen:
Der Bundesanzeiger Verlag warnt vor Angeboten und Bescheiden über Registereintragungen für Unternehmen im Unternehmensregister sowie im Zusammenhang mit Veröffentlichungen im Bundesanzeiger.

Weitere Informationen und eine aktualisierte Liste der derzeit bekannten unlauteren Anbieter finden Sie auf der Internetseite des Bundesanzeigers unter "Wissenswertes-So geht´s-Daten und Statistiken.