Warum Pflichtmitgliedschaft in der Handwerkskammer?

Damit die Handwerkskammer die Handwerksbetriebe und das handwerksähnliche Gewerbe in ihrer gesamten Breite vertreten kann, gehören diese – ohne Unterschied der Rechtsform, der Größe oder des Umfangs – der Handwerkskammer an, wenn im Bezirk der Handwerkskammer der Pfalz eine Betriebsstätte oder Filiale unterhalten wird. Allein die Pflichtmitgliedschaft in Verbindung mit dem Mitgliedsbeitrag ermöglichen es der Handwerkskammer, den ihr gesetzlich übertragenen Auftrag, der Wahrnehmung der Gesamtinteressen der Mitgliedsbetriebe repräsentativ und unabhängig zu erfüllen. Diese Vorteile der Selbstverwaltung können nur bestehen, wenn alle Betriebe nach ihrem Leistungsvermögen einen Solidarbeitrag leisten.

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