Was ist bei der Testpflicht für Kunden zu beachten?
Nach der aktuellen Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz gilt bei körpernahen Dienstleistungen für nicht-immunisierte Personen die Testpflicht. Hiervon ausgenommen sind nur der Rehabilitationssport, das Funktionstraining sowie Dienstleistungen, die aus medizinischen Gründen erbracht werden. Alle ärztlichen Behandlungen sind zulässig.
Nicht-immunisierte Personen im Sinne der Verordnung sind solche, die weder geimpft, noch genesen und solchen Personen auch nicht gleichgestellt sind.
Ist eine Testpflicht vorgeschrieben, sind hiervon nunmehr nur noch Kinder bis einschließlich 11 Jahre, aber weiterhin Schülerinnen und Schüler ausgenommen. Kinder bis einschließlich 11 Jahre werden Geimpften und Genesenen gleichgestellt.
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