Was muss ich beachten, wenn meine Beschäftigten in Urlaub fahren?
Bei Urlaub im Ausland sollten sich Reisende im Vorfeld über die länderspezifischen Einreise- und Hygieneregeln informieren. Dabei sind die jeweiligen Reisewarnungen des Auswärtigen Amts zu beachten.
Für die Einreise in Deutschland gilt die neue Coronavirus-Einreiseverordnung des Bundes. Sie regelt einheitlich die Anmelde-, Quarantäne- und Testnachweispflicht sowie das Beförderungsverbot aus Virusvarianten-Gebieten.
Weitere Informationen:
FAQ zur Anmeldepflicht, Test- bzw. Nachweispflicht und Quarantänepflicht bei Einreise aus dem Ausland