Was muss ich beachten, wenn meine Beschäftigten in Urlaub fahren?

Bei Urlaub im Ausland sollten sich Reisende im Vorfeld über die länderspezifischen Einreise- und Hygieneregeln informieren. Dabei sind die jeweiligen Reisewarnungen des Auswärtigen Amts zu beachten.

Für die Einreise in Deutschland gilt die neue Coronavirus-Einreiseverordnung  des Bundes. Sie regelt einheitlich die Anmelde-, Quarantäne- und Testnachweispflicht sowie das Beförderungsverbot aus Virusvarianten-Gebieten.

Weitere Informationen:
FAQ zur Anmeldepflicht, Test- bzw. Nachweispflicht und Quarantänepflicht bei Einreise aus dem Ausland



Max Becker

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