Was passiert mit den Prüfungsgebühren?
Für die Meister- und Fortbildungsprüfungen, die bis zum 19. April 2020 stattfinden sollten, bleiben die Gebührenbescheide bestehen und gelten automatisch für den noch festzulegenden Termin für die Wiederholung der Prüfung.
Hinweis: Sollten Sie an dem Wiederholungstermin nicht teilnehmen können, wird Ihnen die Prüfungsgebühr erstattet.
Meisterprüfung:
Fortbildungsprüfungen:
Betriebswirt HWO:
Gebäudeenergieberater: