Was passiert, wenn die Beiträge nicht bezahlt werden?

Nach Ablauf der ersten Zahlungsfrist erlässt die Handwerkskammer ein erstes Erinnerungsschreiben. Erfolgt weiterhin kein Zahlungseingang mahnt die Handwerkskammer die Beiträge ein zweites Mal an. In diesem Schreiben wird um Begleichung der offenen Forderung innerhalb von zwei Wochen gebeten. Es wird darauf hingewiesen, dass nach Ablauf von zwei Wochen die Forderung, ohne weitere Aufforderung, im Wege der Amtshilfe an die zuständige Vollstreckungsstelle abgegeben wird. Die dabei entstehenden Kosten werden dem Zahlungspflichtigen in Rechnung gestellt. Eine Vollstreckung kann dazu führen, dass das Geschäftskonto gepfändet oder der Schuldner zur Abgabe einer eidesstattlichen Erklärung aufgefordert wird.

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