Was sind Handwerkskammerbeiträge?

Die Beiträge zur Handwerkskammer sind öffentliche Abgaben. Sie stellen keine Gegenleistung für besondere Einzelleistungen dar, sondern dienen der Finanzierung der Tätigkeit der Handwerkskammer als öffentlich-rechtliche Körperschaft durch ihre Mitglieder. Beiträge sind als Betriebsausgaben nach Paragraf 4 Absatz 4 Einkommensteuergesetz steuerlich abzugsfähig.

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