Welche Kosten entstehen durch die Mitgliedschaft bei der Handwerkskammer?

Durch die Eintragung in die Handwerksrolle oder das Verzeichnis nach § 19 HwO (zulassungsfreie Handwerke und handwerksähnliche Gewerbe) fällt einmalig eine Eintragungsgebühr an. Diese richtet sich nach der Gebührenordnung der Handwerkskammer der Pfalz.
Mit dem Zeitpunkt der Zugehörigkeit entsteht die Beitragspflicht. Der Beitrag wird jedes Jahr auf der Basis der Handwerksordnung, der Beitragsordnung und des von der Vollversammlung gefassten Beitragsbeschlusses veranlagt.

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