Wer zahlt Beiträge zur Handwerkskammer?

Beitragspflichtig sind alle bei der Handwerkskammer geführten natürlichen und juristischen Personen und Personengesellschaften. Die Beitragspflicht besteht unabhängig vom ausgeübten Gewerbe, der Betriebsgröße, der Rechtsform, der Anzahl der Mitarbeiter, Umsatzhöhen oder Ähnlichem. Die Beitragspflicht gilt für zulassungspflichtige Handwerke gemäß Anlage A zum Gesetz zur Ordnung des Handwerks (HwO), sowie zulassungsfreie Handwerke oder handwerksähnliche Gewerbe gemäß Anlage B.

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