Wie kann ich mich je nach Handwerk im Kundendienst schützen?

Ein direkter Kontakt zwischen Handwerkern und ihren Kunden lässt sich oftmals nicht vermeiden. Neben den grundsätzlichen Schutzmaßnahmen, wie dem Abstandhalten von anderen Personen (mindestens 1,5 Meter) und der Einhaltung von Hygieneregeln (Husten und Niesen in die Ellenbeuge oder Taschentuch, regelmäßige Händereinigung, nicht an Mund, Nase und Augen fassen) werden für Handwerker im Kundendienst während der Corona-Pandemie weitergehende Maßnahmen und Vorgehensweisen empfohlen. Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) hat aktualisierte Hinweise zu Schutzmaßnahmen für Handwerker*innen im Kundendienst veröffentlicht.

Der Arbeitgeber ist nach Arbeitsschutzgesetz außerdem verpflichtet, alle Gefährdungen für die Mitarbeiter zu ermitteln und erforderliche Maßnahmen unter Berücksichtigung der Umstände zu treffen. Dies muss in einer sogenannten Gefährdungsbeurteilung dokumentiert werden. Musterformulare dazu finden Sie unter unserem entsprechenden FAQ-Punkt.

Im Falle des Corona-Virus gehört dazu aber auch die Ermittlung bestehender Risiken, die von einem Kunden ausgehen können. Sie sollten deshalb vor jedem Kundenbesuch abfragen, ob eine Infektion oder ein Verdachtsfall vorliegen. Ein Musterschreiben zur Abfrage der Kunden finden Sie auf der Website des ZVSHK.



Max Becker

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