Wie schütze ich meine Mitarbeiter im Kundendienst?

Der Arbeitgeber ist nach Arbeitsschutzgesetz verpflichtet, alle Gefährdungen für die Mitarbeiter zu ermitteln und erforderliche Maßnahmen unter Berücksichtigung der Umstände zu treffen. Dies muss in einer sogenannten Gefährdungsbeurteilung dokumentiert werden. Musterformulare dazu finden Sie in unserem entsprechenden FAQ-Punkt.

Im Falle des Corona-Virus gehört dazu aber auch die Ermittlung bestehender Risiken, die von einem Kunden ausgehen kann. Sie sollten deshalb vor jedem Kundenbesuch abfragen, ob eine Infektion oder ein Verdachtsfall vorliegen. Ein Musterschreiben zur Abfrage der Kunden finden Sie auf der Website des ZVSHK.



Max Becker

Tel. 0631 3677-108

Fax 0631 3677-263

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