Wie verhalte ich mich, wenn ich Kontakt mit einer Person hatte, die mit dem Corona-Virus infiziert ist und KEINE Krankheitssymptome aufweist?
Bei Kontakt mit einer am SARS-CoV-2 erkrankten Person hat sich der Betroffene unverzüglich an die Personalabteilung zu wenden und folgenden Fragebogen auszufüllen:
Die Daten des Betroffenen werden anschließend von der Personalabteilung an das zuständige Gesundheitsamt gemeldet.
Der Betroffene wird für 14 Tage freigestellt, ebenso Beschäftigte in direktem Kontakt mit dem Betroffenen (Kontaktpersonen der Kategorie I) sowie Beschäftigte im direkten räumlichen Umfeld.
Solange die freigestellten Personen noch keine Symptome aufweisen, kann nach Möglichkeit das Arbeiten im Home-Office vereinbart werden.