ZDH-Flyer: Steuerbonus für Handwerkerleistungen

Handwerker können mit Hilfe des ZDH-Flyers "Steuerbonus auf Handwerkerleistungen" ihren Kunden einen zusätzlichen Anreiz zum Vertragsabschluss bieten. Dieser Flyer kann dem Kunden mitgegeben werden und kann als zusätzliches Argument im Rahmen der Vorbereitung des Auftrages dienen. Kunden können nämlich für die Inanspruchnahme von Handwerkerleistungen für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen 20 Prozent von maximal 6 000 Euro steuerlich absetzen. So können mit den Lohnanteilen auf der Handwerkerrechnung also bis zu 1.200 Euro Steuern gespart werden. 

Nachzuweisen sind die Ausgaben sowohl durch die Handwerkerrechnung als auch durch den Überweisungsbeleg, der die Überweisung auf das Konto des Handwerkers belegt.

Begünstigte Handwerkerleistungen sind alle handwerklichen Tätigkeiten für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen, welche direkt im Haushalt des Kunden erbracht werden. Dazu zählen unter anderem Arbeiten an Innen- und Außenwänden, Dach, Fassade oder Reparatur und Austausch von Bodenbelägen. Weiterhin sind begünstigt: Malerarbeiten, Reparatur und Austausch von Fenstern, Heizungsanlagen, Elektro- sowie Gas- und Wasserinstallationen, aber auch Maßnahmen der Gartengestaltung oder Pflasterarbeiten auf dem Grundstück. 

Hinweis ab 2014:
Die Anwendungsregeln für den Steuerbonus auf Handwerkerleistungen wurden überarbeitet. So sieht die geänderte Rechtsauffassung der Finanzverwaltung eine Neuregelung bei den Leistungen von Schornsteinfegern sowie der Erweiterung bei Wohn- und Nutzflächen vor. Der aktuelle ZDH Flyer Steuerbonus auf Handwerkerleistungen ab 2014 erläutert die Bedingungen für die Gewährung des Steuerbonus, zeigt wichtige Details für Betriebe und Kunden und stellt die aktuellen Neuerungen anschaulich dar. 

Ein Muster des Flyers ist unter www.zdh.de einsehbar und kann dort auch online bestellt werden.