ZDH-Stromsteuerrechner und Rundfunkgebührenrechner

Das vom Deutschen Bundestag am 28.10.2010 verabschiedete Haushaltsbegleitgesetz 2011 (Sparpaket) sieht nunmehr signifikante Nachbesserungen bei der Ausgestaltung der Energiesteuer für produzierende Unternehmen vor. So wurde insbesondere beschlossen, dass der sog. Sockelbetrag für die Unternehmen des produzierenden Gewerbes nicht, wie ursprünglich im Kabinettsbeschluss vom 1.9.2010 vorgesehen, auf 2.500 Euro, sondern lediglich auf 1.000 Euro und die ermäßigten Steuersätze nicht von jetzt 60 auf 80% sondern lediglich auf 75% angehoben werden sowie der Spitzenausgleich von jetzt 95% nicht wie ursprünglich geplant auf 65% sondern auf 90% abgesenkt wird.

Diese - aus der Sicht des Deutschen Handwerks erfreulichen Nachbesserungen - haben den ZDH dazu veranlasst, den auf der ZDH-Homepage installierten "ZDH-Stromsteuerrechner" zu aktualisieren.
Auf der Grundlage der nunmehr online abrufbaren aktualisierten Version können Sie Ihre effektive Stromsteuerbelastung ab 2011 berechnen und zudem ersehen, welche Mehrbelastungen Ihnen durch die vorgenannten Nachbesserungen "erspart" werden konnten.

Auch die Pläne zur Reform der Rundfunkfinanzierung wurden zwischenzeitlich leicht nachgebessert. Dies hat ebenfalls eine Anpassung des "Rundfunkgebührenrechners" erforderlich gemacht.

Beide Rechner sind auf der ZDH-Homepage (Startseite) unter der Rubrik "Belastungsüberblick" abrufbar und kostenlos nutzbar.

  
Quelle: Mitteilung des ZDH v. 08.11.2010