Berufe A-Z - Elektroniker (m/w/d)
Den richtigen Anschluss haben viele Menschen nur mit funktionierender Technik. Wenn der Strom ausfällt, bleibt die Heizung kalt, das Display dunkel und man hat immer das Gefühl, von der Außenwelt abgeschnitten zu sein. Mit dir als Fachkraft dagegen kann das Leben eine wunderbar geregelte Angelegenheit sein.
Alles für den richtigen Draht
Als Elektroniker kümmerst du dich in zweierlei Hinsicht um Energie. Im Vordergrund steht bei deiner Arbeit natürlich die funktionierende Versorgung. Du konzipierst für deine Kunden energietechnische Anlagen oder programmierst die Steuerung für komplexe Systeme. Aber auch die Fehlersuche kommt bei dir nicht zu kurz. Damit bei deinen Kunden immer ein Licht aufgeht, analysierst du Störungen und hältst die Anlagen instand. Denn deine Kunden wollen nicht nur Strom aus der Dose, sondern intelligente Technik.
Technisch, analytisch und praktisch begabt
Während deiner Ausbildung lernst du den sicheren Umgang mit Bauteilen und eignest dir physikalisches Wissen rund um die Energie an. In deiner täglichen Praxis ist aber das logische Denken bei der Fehlersuche ebenso wichtig. Bist du also technikbegeistert, sorgfältig sowie lösungsorientiert und verbindest handwerkliches Geschick mit einem Verständnis für Hightech?
Dann bist du genau richtig in diesem Beruf.
Alles, was ihr wissen müsst
Ausbildungsdauer
42 Monate
Ausbildungsvergütung
| 1. Lehrjahr: | 930,00 € |
| 2. Lehrjahr: | 1010,00 € |
| 3. Lehrjahr: | 1155,00 € |
| 4. Lehrjahr: | 1220,00 € |
Die aktuellen Ausbildungsordnungen findest Du auf der Seite des Bundesinstituts für Berufsbildung unter bibb.de
Urlaubsanspruch
Es gelten die Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes, des Bundesurlaubsgesetzes bzw. nach den gültigen Tarifverträgen.
Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz beträgt der Urlaub jährlich:
- mindestens 30 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 15 Jahre alt ist.
- mindestens 30 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 16 Jahre alt ist.
- mindestens 27 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 17 Jahre alt ist.
- mindestens 25 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 18 Jahre alt ist.
Nach dem Bundesurlaubsgesetz beträgt der Urlaub jährlich mindestens 24 Werktage.