Für Arbeiten an Kfz-Klimaanlagen benötigen Sie nach der Chemikalien-Klimaschutzverordnung und der EU-F-Gase-Verordnung (EU 2024/573) einen offiziellen Sachkundenachweis (Klimaschein). Dieser ist zwingend für die Wartung, Reparatur und das Befüllen vorgeschrieben. Die Zertifikate müssen nun alle 7 Jahre aufgefrischt werden.
Die Schulungen umfassen den sicheren Umfang mit Kältemitteln (z.B. R134a, R1234yf), gesetzliche Neuerungen und praktische Übungen.
Die Unternehmenszertifikate nach der alten F-Gas-Verordnung (EU) Nr. 517/2014 behalten ihre Gültigkeit. Gleiches gilt für bestehende Sachkundebescheinigungen der Mitarbeiter, jedoch nur bis zum Stichtag 12. März 2029. Nach diesem Zeitpunkt müssen die Mitarbeiter eine Nachschulung nach der aktuellen F-Gas-Verordung (EU) Nr. 2024/573 sowie DVO EU 2025/1893 durchlaufen, um auch nach diesem Termin weiter an PKW-Klimaanlagen arbeiten zu dürfen.
< Umweltauswirkungen
< Europäische und nationale Gesetzgebung
< Abfallrechtliche Vorschriften - Gesetzliche Grundlagen
< Physikalische Grundlagen
< Aufbau und Funktion der KfzKlimaanlage
< Reparatur- und Wartungsarbeiten an Kfz-Klimaanlagen
<Thermomanagement für alternative Antriebe
< Aufbau von Klimaanlagen-Servicegeräten (R134a, R1234yf)
< Rückgewinnung von Kältemitteln (R134a, R1234yf, R407C)
< Maßnahmen des Arbeitsschutzes