KI generiert (Copilot)

Der Widerrufsbutton wird Pflicht

Info-Veranstaltung

Was Handwerker jetzt wissen müssen

Wer einen B2C-Online-Shop betreibt oder für Verbraucherinnen und Verbraucher die Möglichkeit bietet, einen Service oder einen Termin online zu buchen, muss ab dem 19. Juni 2026 grundsätzlich einen Widerrufsbutton auf der Internetseite bereitstellen, sofern für Kunden ein Widerrufsrecht besteht. Dies kann bspw. auch die Online-Buchung von Friseurterminen betreffen.

Mit Hilfe des Widerrufsbuttons sollen Verbraucherinnen und Verbraucher einen im Internet geschlossenen Vertrag einfacher widerrufen können. Gemeint sind mit diesen Verträgen auch simple Online-Einkäufe und Buchungen von jeglichen Leistungen.

In unserer kostenfreien Online-Veranstaltung erfahren Sie u.a., welche rechtlichen Aspekte beim Implementieren der elektronischen Widerrufsfunktion zu beachten sind.

Inhalte:

  • Die neuen gesetzlichen Pflichten
  • Das Widerrufsrecht und seine Ausnahmen
  • Unterschiedliche Anwendungsfälle: Produkte kaufen, Dienstleistungen buchen oder Termine vereinbaren
  • Was ist bei der Gestaltung des Widerrufsbuttons zu beachten?
  • Welche Informationspflichten bestehen?
  • Was droht bei Verstößen?

Referent: Christian Reuter (ZDH)

Die Veranstaltung wird gemeinsam von den Beratungsstellen für Innovation und Technologie (BIT/Digi-BIT) der Handwerkskammern, Kreishandwerkerschaften und Fachverbänden organisiert und durchgeführt.

Die Beratungsstelle für Innovation und Technologie mit dem Themenschwerpunkt Digitalisierung ist gefördert durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages.

Hier geht's zur Anmeldung

Kontakt: Emilie Schneider, Telefon 0631 3677-231, eschneider@hwk-pfalz.de



Wann: 19.05.2026 um 10:00 Uhr bis 11:00 Uhr

Wo: Online

Veranstalter: Kooperationsveranstaltung verschiedener Handwerkskammern