Adressbuchschwindel: Vorsicht bei "Gewerbeauskünften", "Handelsregistereintragungen" u.ä.

Viele unserer Mitgliedsbetriebe erhalten zurzeit Schreiben per Fax oder Post, die auf den ersten Blick wie behördliche Schreiben wirken und in denen die Unternehmer aufgefordert werden, ihre Unternehmensdaten zu ergänzen oder zu korrigieren. Erst bei genauerem Hinsehen entpuppt sich das Schreiben als Vertragsangebot. Die Tatsache, dass mit der Rücksendung des Formulars das Angebot auf Eintragung in das Branchenverzeichnis angenommen wird, d.h. ein Vertrag zustande kommt, wird mit dieser Vorgehensweise verschleiert.

Nach Rücksendung des Angebots folgt kurz darauf eine Rechnung bzgl. der Eintragung des Betriebes auf einer Internetseite oder in einem Branchenverzeichnis. Diese Eintragungen sind dann mit erheblichen Kosten verbunden, die kaum im Verhältnis zum Nutzen einer solchen Veröffentlichung stehen.

Vor diesem Hintergrund warnt die Handwerkskammer der Pfalz eindringlich davor, Formularschreiben der beschriebenen Art voreilig zu unterschreiben und zurückzusenden.
Es empfiehlt sich, die Formulare - insbesondere das Kleingedruckte - aufmerksam zu lesen.

  
Typische Merkmale der Schreiben:

  • Die Aufmachung des Schreibens erinnert an behördliche Schreiben.
  • Im Betreff oder als Überschrift werden Begriffe wie "Gewerbeauskunft", "Offerte", "Ihr Handelsregistereintrag", "Veröffentlichung / Hinterlegung" verwendet.
  • Fettgedruckt und unterstrichen heißt es "Schreiben ist Ihnen schon am... per Post zugesandt worden!"
  • Die Unternehmensdaten für den Grundeintrag sind bereits maschinell vorbereitet. Oft enthalten die Daten kleine Fehler, die Unternehmer zur Berichtigung verleiten sollen.
  • Darüber oder darunter stehen Formulierungen wie: "Für den einwandfreien Eintrag Ihres Gewerbebetriebes prüfen Sie bitte die Daten zum Basiseintrag und senden uns diese bei Annahme zurück" oder "Ergänzen oder korrigieren Sie bitte bei Annahme fehlende oder fehlerhafte Daten".
  • Ein Hinweis bzgl. der Kosten der Eintragung und der Vertragslaufzeit (z.B. 2 Jahre) befindet sich im Fließtext des Schreibens oder in den AGB.
  • Auf der Rückseite behördlich aussehender Schreiben sind allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) aufgedruckt.

Die Handwerkskammer der Pfalz geht in Zusammenarbeit mit der Wettbewerbszentrale (WBZ) und dem Deutschen Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität (DSW) gegen unseriöse Anbieter vor, um deren Tätigkeit von vornherein zu unterbinden.