Basiszinssatz bleibt unverändert

Bekanntgabe des Basiszinssatzes zum 1. Juli 2015: Der Basiszinssatz bleibt unverändert bei -0,83 % 

Der Basiszinssatz beträgt seit dem 1. Januar 2015 -0,83 % (zuvor -0,73 %) und ist damit wieder negativ. 

Handelsgeschäfte
Befindet sich der Schuldner einer Geldschuld in Verzug, können ihm gemäß § 288 Abs. 2 BGB Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten (früher 8 Prozentpunkte) über dem Basiszinssatz berechnet werden (= zurzeit 7,17 %). 

Hinweis:
Der seit dem 29.07.2014 für Handelsgeschäfte geltende Zinssatz von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz ist gem. EGBGB Art. 229 § 34 S. 1 nur auf Schuldverhältnisse anzuwenden, die nach dem 28.07.2014 entstanden sind. Bei vorher entstandenen Dauerschuldverhältnissen gilt er nur für Gegenleistungen, die nach dem 30.06.2016 zu erbringen sind. 

Verbrauchergeschäfte
Sofern der Schuldner ein Verbraucher ist, beträgt der Verzugszinssatz laut § 288 Abs. 1 BGB für das Jahr 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz (= zurzeit 4,17 %).

Berechnet wird der geltende Basiszinssatz von der Deutschen Bundesbank, die den aktuellen Stand im Bundesanzeiger und auf der Homepage der Bundesbank jeweils zum 1. Januar und zum 1. Juli veröffentlicht. Dort finden Sie auch eine Tabelle der relevanten Zinssätze.
    

Stand: Juli 2015