Konstituierende Sitzung der Maßschneider, v.l.: Margherita Blaconá, Denise Straßburg, Susanne Albert, Svetlana Kloster, Stephanie Berg, Hildegard Poth mit Doris Stein (Teamleiterin Prüfungswesen).
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Konstituierende Sitzung der Maßschneider, v.l.: Margherita Blaconá, Denise Straßburg, Susanne Albert, Svetlana Kloster, Stephanie Berg, Hildegard Poth mit Doris Stein (Teamleiterin Prüfungswesen).

Der Prüfungsausschuss - eine anspruchsvolle Aufgabe

In den Gesellen- und Abschlussprüfungsausschüssen der Handwerkskammer sind derzeit knapp 1.000 Prüferinnen und Prüfer ehrenamtlich tätig.

Anspruchsvolle und aussagekräftige Prüfungen sind der Abschluss einer erfolgreichen beruflichen Aus- und Fortbildung. In Deutschland sind über 300.000 ehrenamtliche Prüfer tätig, die mit der Abnahme von Prüfungen die Qualität der Berufsbildung sicherstellen. „Im Bezirk der Handwerkskammer der Pfalz sind zurzeit knapp 1.000 Prüfer in den Gesellen- und Abschlussprüfungen berufen“, so Doris Stein, zuständig für den Bereich Prüfungswesen.

Die ehrenamtliche Prüfertätigkeit genießt hohes Ansehen in der Gesellschaft. Prüfer sind sich der Bedeutung ihrer Aufgabe bewusst und leisten einen verantwortungsvollen Beitrag zur Nachwuchsbildung ihrer Branche. Jederzeit sind sie über die aktuellsten Fachentwicklungen informiert, sammeln Erfahrungen außerhalb des Berufsalltags und profitieren von zahlreichen Ideen und Kontakten, die sie selbst wiederum gewinnbringend einsetzen können.

Ein Prüfungsausschuss besteht aus mindestens drei ordentlichen Mitgliedern, die in ihren Prüfungsgebieten sachkundig und für die Mitwirkung im Prüfungswesen geeignet sind. Ihm gehören je ein Vertreter der Selbstständigenseite, der Arbeitnehmerseite und der berufsbildenden Schule an. Darüber hinaus gibt es Stellvertreter, für die die gleichen Voraussetzungen gelten. Mitte letzten Jahres wurden alle Prüfungsausschüsse der Handwerkskammer der Pfalz für die nächsten fünf Jahre neu errichtet. „Aktuell gibt es 80 Prüfungsausschüsse in 51 Ausbildungsberufen“, erläutert Stein. Die hoheitliche Übertragung des Prüfungswesens auf die Handwerkskammern ermöglicht eine betriebs- und wirtschaftsnahe Prüfung. Die Handwerkskammer hat die Kreishandwerkerschaften in ihrem Bezirk mit der Durchführung einzelner Prüfungen beauftragt.

Die Rechtsgrundlagen des Prüfungswesens sind in der Handwerksordnung und im Berufsbildungsgesetz geregelt. Bundeseinheitliche Ausbildungsordnungen legen die Mindeststandards der Ausbildung sowie die Prüfungsanforderungen fest. Die Prüfungsordnungen der Handwerkskammer der Pfalz regeln die Durchführung der Gesellen- und Abschlussprüfungen.

„Jeder Prüfungsausschuss nimmt schriftliche, praktische und mündliche Prüfungen ab“, erklärt Doris Stein. Die Prüfungsleistungen werden bewertet und das Bestehen oder Nichtbestehen der Prüfung beschlossen.

Organisiert wird die Prüfung in enger Zusammenarbeit der Prüfungsausschussmitglieder mit den Sachbearbeitern der Handwerkskammer der Pfalz und der Kreishandwerkerschaften. Die Prüfungsausschüsse der Handwerkskammer der Pfalz haben im Jahr 2019 rund 3.650 Prüfungsteilnahmen (Zwischen-, Abschluss- und Gesellenprüfungen) bearbeitet.

Das ehrenamtliche Engagement in einem Prüfungsausschuss hat viele positive Aspekte. So erweitern die Prüfer ihren Horizont, indem sie ihr fachliches Wissen kontinuierlich ausbauen und es an die neuesten Entwicklungen in ihrem Tätigkeitsbereich anpassen. Darüber hinaus erhalten sie zahlreiche Anregungen für ihr Unternehmen sowie Zugang zu regionalen Netzwerken.

Kontakt: Doris Stein, Tel.: 0631/3677-136; E-Mail: dstein@hwk-pfalz.de.