
DigiBoost Rheinland-Pfalz: Digitalisierungsförderung für den Mittelstand ab 1. März 2021
Kostenfreie Online-Informationsveranstaltungen zur neuen Investitionsförderung
Das Land Rheinland-Pfalz unterstützt Unternehmen bis 100 Mitarbeiter, um sich für die Herausforderungen der digitalen Welt zu rüsten. Die Fördermittel werden in der Reihenfolge der Antragseingänge ausgezahlt. Daher ist große Eile geboten.
Vor der Antragstellung MUSS ein Online-Seminar bei der Handwerkskammer oder IHK besucht werden.
-> Hier geht es zu den Terminen: Online-Seminare DigiBoost
Weitere Termine finden Sie bei den Handwerkskammern Rheinhessen, Koblenz und Trier.
Wer bekommt die Förderung?
Förderfähig sind Unternehmen bis zu einer Größe von 100 MitarbeiterInnen für ihre Betriebsstätten in Rheinland-Pfalz.
TeilzeitmitarbeiterInnen werden anteilig berechnet.
Was wird gefördert?
1. Digitalisierung von Produktion und Verfahren
Wichtig: Beim Ausfüllen des Antragsformulars müssen Sie:
- aus den oben dargestellten Kategorien mindestens eine ankreuzen
- Ihr Vorhaben in einem freien Textfeld in höchstens 200 Zeichen beschreiben. Überlegen Sie sich im Vorfeld hierzu bereits eine Formulierung.
Was wird NICHT gefördert?
- Allgemeine/alleinstehende Beratung
- Ausschließliche Umsetzung gesetzlicher Vorschriften und nicht unmittelbare betriebliche Prozessverbesserung
- Reine Ersatzbeschaffungen
- Finanzierungskosten, Umsatzsteuer
- Personalausgaben und Eigenleistungen des Unternehmens
- Standardsoftware und Standardhardware (einschl. Software as a Service, Cloud-Services)
- IKT-Grundausstattung/klassische Telefonie
- Leasing oder Mieten von Hardware, Software oder Software-Lizenzen
- Ausgaben für Standard-Webseiten oder -Webshops oder deren Optimierung ohne direkte/unmittelbare Integration in den Leistungsprozess
- Online-Marketing-Maßnahmen und reine Suchmaschinenoptimierung (Search Engine Optimierung)
Ablauf des Antragsverfahrens
- Vor Beantragung MUSS eine Informationsveranstaltung (meist online) einer Handwerkskammer oder IHK besucht werden.
- Beantragung der Förderung bei der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB)
- Antragsprüfung
- Ausstellung Zuwendungsbescheid durch die ISB
- Durchführung des Projekts (Kein Start vor Ausstellung des Zuwendungsbescheids!)
- Einreichung des Verwendungsnachweises (max. 15 Monate nach Zuwendungsbescheid)
- Auszahlung der Förderung
Höhe der Förderung
Die Förderung wird als nicht-rückzahlbarer Zuschuss zum geförderten Projekt gewährt. Sie beträgt maximal 15.000 Euro.
Vorhaben in einem Umfang unter 4.000 Euro werden nicht gefördert.
Die Förderquote ist abhängig von der Größe des Unternehmens
- Betriebe, die kleiner sind als 10 MitarbeiterInnen: 75% Förderquote, 25% Eigenanteil
- Betriebe von 10-29,9 MitarbeiterInnnen: Förderquote 50%, 50% Eigenanteil
- Betriebe von 30-100 MitarbeierInnen: Förderquote 25%, 75% Eigentanteil
MitarbeiterInnen in Teilzeit fließen wie folgt in die Berechnung ein:
MitarbeiterInnen bis 20 Stunden/Woche = Faktor 0,5
MitarbeiterInnen bis 30 Stunden/Woche = Faktor 0,75
MitarbeiterInnen über 30 Stunden/Woche = Faktor 1
MitarbeiterInnen auf 450-Euro-Basis = Faktor 0,3

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