Prüfung
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Keine Nachteile für Auszubildende und Prüflinge

Soweit möglich, sollen bei der Handwerkskammer der Pfalz ab 20. April wieder erste Gesellen‐ und Abschlussprüfungen stattfinden.

Dieser Termin ist jedoch von der Entwicklung der derzeitigen Pandemielage abhängig. Ausschlaggebend wird sein, inwieweit bis dahin die erforderlichen Schutzvorkehrungen für Prüflinge und Prüfende getroffen werden können. Die Zwischenprüfungen entfallen im laufenden Jahr ersatzlos, gelten aber dennoch als abgelegt. Die von der Handwerkskammer ausgehändigte Bescheinigung darüber ist bei der Anmeldung zur Gesellenprüfung vorzulegen.

Da die Sicherheit und der Schutz der Prüflinge und Prüfenden höchste Priorität haben, sind kurzfristige Terminänderungen bei der derzeit unvorhersehbaren Entwicklung der Lage möglich. Michael Lehnert, Vizepräsident der Handwerkskammer auf Arbeitnehmerseite, betont: „Wir lassen keinen Auszubildenden oder Prüfling im Regen stehen. Niemand wird einen Nachteil aufgrund einer ausgefallenen oder verschobenen Prüfung haben. Selbstverständlich werden wir alle nötigen Schutzmaßnahmen einhalten und uns für einen sicheren Prüfungsverlauf sowie einen bestmöglichen Prüfungserfolg einsetzen“.