Konjunkturelles Kurzarbeitergeld (Kug)
BMAS hat die Bezugsdauer für das konjunkturelle Kurzarbeitergeld auf 12 Monate verlängert
Das konjunkturelle Kurzarbeitergeld (Kug) wird gewährt, wenn in Betrieben oder Betriebsabteilungen die regelmäßige betriebsübliche wöchentliche Arbeitszeit infolge wirtschaftlicher Ursachen oder eines unabwendbaren Ereignisses vorübergehend verkürzt wird.
Die gesetzliche Regel-Bezugsdauer für das konjunkturelle Kurzarbeitergeld beträgt eigentlich längstens sechs Monate. Mit der Rechtsverordnung vom 13. November 2014 (in Kraft ab 26.11.2014) hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) die Bezugsdauer für das konjunkturelle Kurzarbeitergeld weiter auf 12 Monate verlängert. Die Rechtsverordnung gilt bis 31.12.2015.
Kurzarbeit nutzen für Gesundheitsprävention und betrieblichen Gesundheitsschutz
Die durch Kurzarbeit frei werdenden Zeitkapazitäten der Arbeitnehmer können auch für Maßnahmen im Bereich der Gesundheitsprävention oder des betrieblichen Gesundheitsschutzes aktiv genutzt werden, um hierdurch die Gesundheit der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und deren Beschäftigungsfähigkeit zu fördern.
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