Online-Seminar - Geldwäschegesetz

Geldwäschegesetz - (Transparenz-Finanzinformationsgesetz)

Derzeit laufen die parlamentarischen Beratungen zum Gesetz zur Änderung des Geldwäschegesetzes (Transparenz-Finanzinformationsgesetz), mit dem unter anderem Änderungen an dem Konzept eines Transparenz-Vollregisters vollzogen werden. Das deutsche Transparenzregister ist bisher als Auffangregister ausgestaltet. Eine Meldung des wirtschaftlich Berechtigten an das Transparenzregister ist daher bislang entbehrlich, wenn sich alle erforderlichen Angaben zum wirtschaftlich Berechtigten bereits aus bestimmten öffentlich einsehbaren Registern, wie insbesondere dem Handels-, Partnerschafts-, Genossenschafts- oder Vereinsregister ergeben. Die betreffenden Register übermitteln dem Transparenzregister hierzu die erforderlichen Indexdaten, sodass die relevanten Eintragungen in diesen Registern bislang über die Internetseite des Transparenzregisters zugänglich sind. Dagegen sollen diese Gesellschaften in Zukunft zur Meldung ihrer wirtschaftlich Berechtigten an das Transparenzregister verpflichtet sein. Das Gesetz soll am 1. August 2021 in Kraft treten.

Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) möchten dies gemeinsam mit Herrn Stefan Laing (ZDK) zum Anlass nehmen, in einem Seminar einen Überblick über die materiellrechtlichen Anforderungen sowie die Meldepflichten im Zusammenhang mit der Änderung des Geldwäschegesetzes zu geben und geht hierbei insbesondere anhand von Beispielen auf die Betroffenheit von Handwerksunternehmen ein.

Wann: 25. Juni 2021 von 10.00 bis 11.30 Uhr per Microsoft Teams

Bitte melden Sie sich bis zum 23. Juni 2021 verbindlich hier an. Nach erfolgter Anmeldung werden Ihnen die Zugangsdaten übersendet.