Testangebotspflicht für Arbeitgeber - Muss ich meinen Mitarbeitern Tests anbieten?
Die Teststrategie von Bund und Ländern ist neben der Impfstrategie und den Hygieneregeln ein zentrales Element der aktuellen Corona-Politik in Deutschland. Nach der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung sind nun alle Arbeitgeber verpflichtet, ihren Beschäftigten, soweit diese nicht ausschließlich im Homeoffice arbeiten, zwei Corona-Tests pro Woche anzubieten. Für die Arbeitnehmer ist die Annahme des Angebots allerdings nicht verpflichtend. Es können sowohl PCR-Tests als auch Antigen-Schnelltests oder Selbsttests angeboten werden. Alternativ kann auch mit einem externen Dienstleister kooperiert werden. Auf die kostenlosen Bürgertests kann nicht zurückgegriffen werden.
Geeignete und zugelassene Selbsttests veröffentlicht das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte hier.
Großhändler, Online-Handelsplattformen, Apotheken und andere Unternehmen bieten derzeit Tests an. Die Industrie- und Handelskammern bieten auf der folgenden Website eine Datenbank-Suche nach Testanbietern an: www.ihk-ecofinder.de
Geschäftsbereichsleiter Betriebsberatung und Gewerbeförderung
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Beratungs- und Servicecenter
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