Welche Gründe werden für die Anzeige von Kurzarbeit anerkannt?
Im Formular für die Anzeige des Arbeitsausfalls unter Punkt 9 wird nach der Begründung für die Anzeige der Kurzarbeit gefragt.
Gründe für den Arbeitsausfall können sein:
- Unabwendbares Ereignis (z. B. behördlich veranlasste Maßnahmen wegen Corona-Virus, außergewöhnliche Witterungsverhältnisse, Unglücksfall)
- Wirtschaftliche Ursachen (z. B. Auftragsmangel, - stornierung, fehlendes Material)
Der Arbeitsausfall muss vorübergehend und unvermeidbar sein.
Tragen Sie im Formular eine kurze und aussagekräftige Angabe zu den Gründen des Arbeitsausfalles ein. Geben Sie – wenn möglich - einen Umsatzvergleich (aktueller Stand und Vergleichsmonat(e) 2019) mit an.
Weitere Informationen finden Sie hier:
Ansprechpartner zum Thema Kurzarbeit:
Geschäftsbereichsleiter Betriebsberatung und Gewerbeförderung
Tel. 0631 3677-109
Fax 0631 3677-263
Beratungs- und Servicecenter
Tel. 0621 53824-81
Fax 0621 53824-87
Ansprechpartner zum Thema tarifvertragliche Regelungen: