Sachkunde für Tätigkeiten an Kfz-Klimaanlagen - Neue Verordnung!

wenige Plätze

Garantierte Durchführung

Auszubildende nehmen an einem Seminar teil und sitzen in einem EDV Raum
Heiko Kubenka

Details

Gebühren

Kurs: 230,00 €

Unterricht

29.09.2026

Dienstag, von 8:00 bis 16:00 Uhr

Lehrgangsdauer 12 UStd. (à 45 Minuten)

Anmeldeschluss

24.09.2026

Lehrgangsort

Karlsbader Straße 2

67065 Ludwigshafen

Werkstatt KFZ

Kontakt

Petra Langer

Tel. 0621 53824-14

planger--at--hwk-pfalz.de

Unverbindliche Anfrage

Details

Angebotsnummer 815779-0

Für Arbeiten an Kfz-Klimaanlagen benötigen Sie nach der Chemikalien-Klimaschutzverordnung und der EU-F-Gase-Verordnung (EU 2024/573) einen offiziellen Sachkundenachweis (Klimaschein). Dieser ist zwingend für die Wartung, Reparatur und das Befüllen vorgeschrieben. Die Zertifikate müssen nun alle 7 Jahre aufgefrischt werden.
Die Schulungen umfassen den sicheren Umgang mit Kältemitteln (z.B. R134a, R1234yf), gesetzliche Neuerungen und praktische Übungen.

Die Unternehmenszertifikate nach der alten F-Gas-Verordnung (EU) Nr. 517/2014 behalten ihre Gültigkeit. Gleiches gilt für bestehende Sachkundebescheinigungen der Mitarbeiter, jedoch nur bis zum Stichtag 12. März 2029. Nach diesem Zeitpunkt müssen die Mitarbeiter eine Nachschulung nach der aktuellen F-Gas-Verordung (EU) Nr. 2024/573  sowie DVO EU 2025/1893  durchlaufen, um auch nach diesem Termin weiter an PKW-Klimaanlagen arbeiten zu dürfen.

 

  • Umweltauswirkungen 
  • Europäische und nationale Gesetzgebung 
  • Abfallrechtliche Vorschriften - Gesetzliche Grundlagen 
  • Physikalische Grundlagen 
  • Aufbau und Funktion der Kfz-Klimaanlage 
  • Reparatur- und Wartungsarbeiten an Kfz-Klimaanlagen
  • Thermomanagement für alternative Antriebe
  • Aufbau von Klimaanlagen-Servicegeräten (R134a, R1234yf)
  • Rückgewinnung von Kältemitteln (R134a, R1234yf, R407C)
  • Maßnahmen des Arbeitsschutzes

 

Abschluss

Sie erhalten ein Zertifikat der Akademie des deutschen Kfz-Gewerbes (TAK). Sie sind berechtigt folgende Tätigkeiten an Kraftfahrzeug-Klimaanlagen durchzuführen: < Wartungs- und Reparaturarbeiten < Entleeren von und Befüllen mit Kältemitteln < Dichtheitskontrollen

Voraussetzungen

- abgeschlossene Berufsausbildung in einem kfz-technischen Beruf

Dozent

Jens Latsch

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