Vollstreckungsportal.de

Am 1. Januar 2013 hat das gemeinsame Vollstreckungsportal der Länder seinen Betrieb aufgenommen. Über die Internetadresse www.vollstreckungsportal.de  können Gläubiger aus Rheinland-Pfalz und ganz Deutschland nun gegen eine Gebühr von 4,50 Euro Informationen über ihre Schuldner und Schuldnerinnen online abrufen. 

Durch das Gesetz zur Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung änderte sich die Ausgestaltung des Schuldnerverzeichnisses seit dem 01.01.2013 grundlegend. Für die Führung des Schuldnerverzeichnisses wird in jedem Bundesland ein Zentrales Vollstreckungsgericht zuständig sein, das die Schuldnerdaten elektronisch verwaltet. Eingeliefert werden die Schuldnerdaten und die Vermögensverzeichnisse in Dateiform von den Gerichtsvollziehern und Vollstreckungsbehörden. Parallel wird ein Vollstreckungsportal eingerichtet, in dem bundesweit nach Schuldnereinträgen recherchiert werden kann. 

In dem Gemeinsamen Vollstreckungsportal der Länder werden die bundesweiten Daten aus den Schuldnerverzeichnissenzum kostenpflichtigen Abruf bereitgestellt. Für die in § 802k Abs. 2 ZPO genannten Stellen werden zusätzlich die Vermögensauskünfte der Schuldner zur Einsichtnahme bereitgestellt. 

Hinweis:
Bitte beachten Sie, dass entsprechend der Übergangsregelung die bisherigen Schuldnerverzeichnisse für eine Übergangszeit von maximal fünf Jahren nach Inkrafttreten des Gesetzes weiter fortgeführt werden. Eine Übernahme der Eintragungen aus dem Schuldnerverzeichnis nach altem Recht in das Schuldnerverzeichnis neuer Prägung wird nicht erfolgen. Während der Übergangszeit ist eine vollständige Information über die Kreditwürdigkeit einer Person daher nur aus der Zusammenschau der Schuldnerverzeichnisse alter und neuer Prägung zu erlangen.

Weitere Informationen:

Pressemitteilung der Landesregierung Rheinland Pfalz vom 15. Januar 2013

www.vollstreckungsportal.de