Ab Januar 2011: Steuerschuldumkehr bei Gebäudereinigungsleistungen
Im Zusammenhang mit der Einführung der Umkehr der Steuerschuldnerschaft bei Gebäudereinigungsleistungen zum 1. Januar 2011 hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) das Vordruckmuster USt 1 TG - Nachweis zur Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers bei Gebäudereinigungsleistungen - am 4. Januar eingeführt.
Hintergrund:
Zum 1. Januar 2011 ist die Umkehr der Umsatzsteuerschuldnerschaft für Gebäudereinigungsunternehmen in Kraft getreten. Demnach gilt für Gebäudereinigungsleistungen, die zwischen Unternehmen des Gebäudereinigerhandwerks erbracht werden, die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers. Der Leistungserbringer hat dem Auftraggeber eine Nettorechnung ohne Ausweis der Mehrwertsteuer zu stellen, der Empfänger muss die Umsatzsteuer in seiner Umsatzsteuervoranmeldung anmelden und abführen.
Das heißt, Auftraggeber, die im Rahmen ihres Betriebes Gebäudereinigungsleistungen erbringen, erhalten von ihrem Auftragnehmer, der ebenso im Rahmen seines Betriebes Gebäudereinigungsleistungen erbringt, eine Netto-Rechnung (ohne Umsatzsteuer).
Die Anmeldung und Abführung der Umsatzsteuer an das Finanzamt erfolgt, bei der Umkehrung der Steuerschuld, durch den Auftraggeber. Die Vorteile liegen sowohl beim Auftraggeber, dieser sichert sich den Vorsteuerabzug, als auch beim Auftragnehmer, dieser muss die Umsatzsteuer nicht vorfinanzieren.
Gemäß der gesetzlichen Regelung gilt die Umkehr der Steuerschuldnerschaft auch, wenn die Leistung für den nichtunternehmerischen Bereich bezogen wird.
Stand: Januar 2011