Ablauf der Meisterprüfung
Die Prüfung kann entsprechend dem Besuch der Vorbereitungskurse abschnittsweise abgelegt werden.
Nach Antragstellung und Zulassung zur Prüfung erfolgt die Einladung zu den einzelnen Prüfungen jeweils schriftlich vor dem jeweiligen Prüfungstermin.
Sollte ein/e Prüfungsteilnehmer/in an der Prüfung, zu der er\sie sich angemeldet hat, nicht teilnehmen wollen oder können, ist eine schriftliche Abmeldung unter Angabe der Gründe erforderlich. Wenn die Verhinderung am Prüfungstag oder während der Prüfung eintritt, muss der Hinderungsgrund durch eine offizielle Bestätigung (ärztliches Attest, Bestätigung der Polizei u.ä.) nachgewiesen werden.
Unentschuldigtes Fernbleiben von einer Prüfung führt zum "Nichtbestehen" des Prüfungsteiles. Die Prüfung in den einzelnen Teilen kann dreimal wiederholt werden.
Wiederholer sind auf Antrag von der Wiederholung der Prüfung in Prüfungsbereichen, in Prüfungsfächern, in Handlungsfeldern oder im praktischen Teil der Prüfung im Teil IV zu befreien, wenn ihre Leistungen in einer vorangegangenen Prüfung mit mindestens 50 Punkten bewertet wurden.
Diese Befreiung ist allerdings nur möglich, wenn die Anmeldung zur Wiederholungsprüfung innerhalb von sieben Jahren nach Zugang des Bescheides über den nicht bestandenen Prüfungsteil erfolgt.
Ein viermaliges "Nichtbestehen" schließt den Prüfling von jeder weiteren Prüfung in dem entsprechenden Handwerk (auch Teile III und IV) - auch vor einer anderen Kammer - aus.