Ablauf der Meisterprüfung

Die Meisterprüfung umfasst, wie bereits erwähnt, vier Teile. Es ist zweckmäßig, mit der Vorbereitung und der Prüfung in den Teilen III und IV zu beginnen, jedoch sollte der zeitliche Ablauf beachtet werden.

Die Prüfung kann entsprechend dem Besuch der Vorbereitungskurse abschnittsweise abgelegt werden.
Nach Antragstellung und Zulassung zur Prüfung erfolgt die Einladung zu den einzelnen Prüfungen jeweils schriftlich vor dem jeweiligen Prüfungstermin.

Sollte ein/e Prüfungsteilnehmer/in an der Prüfung, zu der er\sie sich angemeldet hat, nicht teil­nehmen wollen oder kön­nen, ist eine schriftliche Abmeldung unter An­gabe der Gründe erforderlich. Wenn die Verhinderung am Prüfungstag oder wäh­rend der Prüfung eintritt, muss der Hinderungs­grund durch eine offizielle Bestäti­gung (ärztliches Attest, Bestätigung der Polizei u.ä.) nachgewie­sen werden.
Unentschuldigtes Fernbleiben von einer Prüfung führt zum "Nichtbestehen" des Prü­fungsteiles. Die Prüfung in den einzelnen Teilen kann dreimal wiederholt werden.

Wiederholer sind auf Antrag von der Wiederholung der Prüfung in Prüfungsbereichen, in Prüfungsfächern, in Handlungsfeldern oder im praktischen Teil der Prüfung im Teil IV zu befreien, wenn ihre Leistungen in einer vorangegangenen Prüfung mit mindestens 50 Punkten bewertet wurden.

Diese Befreiung ist allerdings nur möglich, wenn die Anmeldung zur Wiederholungsprüfung innerhalb von sieben Jahren nach Zugang des Bescheides über den nicht bestandenen Prüfungsteil erfolgt.
Ein viermaliges "Nichtbestehen" schließt den Prüf­ling von jeder weiteren Prüfung in dem entspre­chenden Handwerk (auch Teile III und IV) - auch vor einer anderen Kammer - aus.