Arbeitgeberinformation zur Umlage für das Insolvenzgeld ab 1. Januar 2009; hier: Unfallversicherungsmodernisierungsgesetz
Das Insolvenzgeld wird von den Arbeitsagenturen ausgezahlt, aufzubringen ist es von den Trägern der gesetzlichen Unfallversicherung (UV-Träger). Diese refinanzieren sich bei ihren insolvenzgeldpflichtigen Mitgliedern durch eine Umlage, die jährlich nachträglich durchgeführt wird. Um dies kostengünstig und verwaltungseffizient zu gestalten, wird diese Umlage regelmäßig parallel zum Einzug des Unfallversicherungsbeitrags durchgeführt. Die landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften mit Ausnahme der Gartenbau-Berufsgenossenschaft haben kraft Satzung von einer besonderen Umlage auf die landwirtschaftlichen Arbeitgeber für das Insolvenzgeld abgesehen.
Nach dem Unfallversicherungsmodernisierungsgesetz (UVMG) wird dieses Umlageverfahren letztmalig im Jahr 2009 für das Jahr 2008 durchgeführt. Die Beitragsbescheide, die die UV-Träger im Jahr 2009 an ihre Mitglieder verschicken, werden somit letztmalig auch einen Insolvenzgeld-Beitrag enthalten - ggf. unter Berücksichtigung von für 2008 bereits gezahlten Vorschüssen.
Mit dem UVMG überträgt der Gesetzgeber die Aufgabe des Einzugs der Insolvenzgeldumlage für Entgeltabrechnungszeiträume ab 1. Januar 2009 auf die Einzugsstellen (Krankenkassen oder Minijob-Zentrale). Die Zahlung erfolgt parallel zum Verfahren beim Gesamtsozialversicherungsbeitrag monatlich für das laufende Jahr. Ab Januar 2009 werden somit die Monatsbeiträge für die Insolvenzgeldumlage an die Einzugsstellen gezahlt.
Im Jahr 2009 treffen also die nachträgliche Umlage der Unfallversicherungsträger für das Jahr 2008 und die laufende Umlage der Einzugsstellen für Entgeltabrechnungszeiträume ab 2009 systembedingt zusammen.
Gemeinsame Verlautbarung der Spitzenorganisationen der Sozialversicherung
(Quelle: TK-Online)